Vertretungspflege

Sollten ihre Angehörigen, die Sie versorgen, einmal nicht in der Lage hierzu sein, z.B. durch Urlaub oder Krankheit, versorgen wir Sie gerne mit der selben Fürsorge und Liebe wie sie es von Ihren Angehörigen gewohnt sind. 

Der Gesetzgeber bezuschusst dies über die Pflegeversicherung. Zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.